Beistandschaften
Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Bauer Sachbearbeiterin | 09371 501-247 | 09371 501-79203 | |
Frau Löhr Sachbearbeiterin | 09371 501-206 | 09371 501-79203 | |
Frau Pechtl Sachbearbeiterin | 09371 501-233 | 09371 501-79203 | |
Frau Speth Sachbearbeiterin | 09371 501-236 | 09371 501-79203 | |
Frau Würkner Sachbearbeiterin | 09371 501-207 | 09371 501-79203 | |
Weitere Informationen:
Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.Entstehende Kosten:
Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.Gesetzliche Grundlagen:
Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und JugendhilfegesetzInformationen des BayernPortals: