ArbeitsbereichBeistandschaften

Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Landratsamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Bauer
Sachbearbeiterin
09371 501-24709371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Löhr
Sachbearbeiterin
09371 501-20609371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Pechtl
Sachbearbeiterin
09371 501-23309371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Speth
Sachbearbeiterin
09371 501-23609371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Würkner
Sachbearbeiterin
09371 501-20709371 501-79203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Die Zuständigkeiten der Beistände sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:

Kinder, Jugend und Familie - Beistandschaften - Zuständigkeiten

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Weitere Informationen:

Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Dem Beistand obliegt auch die Durchsetzung des Unterhaltes.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftliche Mitteilung des Alleinsorgeberechtigten beziehungsweise alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.

Entstehende Kosten:

Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind beziehungsweise den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Gesetzliche Grundlagen:

Bürgerliches Gesetzbuch, SGB VIII (Kinder- und Jugendhifegesetz), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz

Merkblätter:

  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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